Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung gezogen. Die Richter befanden die bisherige deutsche Regelung für rechtswidrig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen zugrunde.
Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt
Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die Regelung bereits seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Klageverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vorgelegt.
Der EuGH hatte 2022 entschieden, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürfen. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit aber möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut dem EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.
Bundesverwaltungsgericht folgte EuGH-Entscheidung
Diesen Vorgaben folgte das Bundesverwaltungsgericht in seiner veröffentlichten Entscheidung. Demnach genüge die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen “schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen”, so das Gericht.
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.
Buschmann: “rechtswidrig und damit unanwendbar”
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, mit der Entscheidung des Gerichts sei nun endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland “in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar” ist.
Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen – und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken.
Buschmann verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wonach relevante Daten nur noch “rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss” gespeichert werden sollen. In diesem Zusammenhang warb Buschmann erneut für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren: Ermittlungsbehörden könnten “bei dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen”, erklärte der Bundesjustizminister.
Hessens Justizminister: Regelung weiter erforderlich
Dagegen betonte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU), dass sowohl der EuGH als auch das Bundesverwaltungsgericht “ausdrücklich” Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eröffnet hätten. “Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können.” Außerdem fügte Poseck hinzu: “Datenschutz darf in diesen Fällen nicht zum Täterschutz führen.”
Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich verwies auf die begrenzten Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen. Diese müssten etwa zum Schutz von Kindern bei Hinweisen auf Missbrauch zeitnah genutzt werden, sagte der CSU-Politiker. Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern seien IP-Adressen in manchen Fällen “die wichtigste oder sogar die einzige Spur”.
Herrmann: “Völlig übertriebener Datenschutz”
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde deutlich schärfer im Ton und warf dem Bundesjustizminister “Arbeitsverweigerung zulasten der Opfer von Kindesmissbrauch” vor. Der EuGH habe ausdrücklich die Sicherung von IP-Adressen zum Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch erlaubt. Dennoch sei die Bundesregierung ein Jahr lang untätig geblieben. Ein “völlig übertriebener Datenschutz” habe für Buschmann offenbar mehr Priorität als Kinderschutz, sagte der CSU-Politiker.
Der Deutsche Journalistenverband begrüßte die Entscheidung aus Leipzig. Der Bundesvorsitzende Frank Überall erklärte: “Endlich herrscht Rechtssicherheit für die Journalistinnen und Journalisten, die von Berufs wegen von der Datenspeicherung in besonderem Maße betroffen waren.”
Quelle : tagesschau