Lange war über die Details im umstrittenen Heizungsgesetz diskutiert worden. Nun wurde es beschlossen. Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter? Wie sehen die Förderungen aus? Ein Überblick.
Nach monatelanger Debatte ist heute das umstrittene Heizungsgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Lange haben die Details für Streit innerhalb der Ampel-Koalition gesorgt und Teile der Bevölkerung verunsichert. tagesschau.de klärt die wichtigsten Punkte.
Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – so der offizielle Titel – soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Viele Regelungen greifen allerdings erst in den kommenden Jahren. Das GEG soll so schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen, der seinen Klimazielen noch hinterherhinkt.
Was ist der Kernpunkt?
Grundsätzlich sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen des GEG sollen allerdings ab 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.
Welche Heizungen können neu verbaut werden?
Neben elektrischen Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist auch der Einbau von Pellet- und Holzheizungen erlaubt. Außerdem ist eine Stromdirektheizung oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie sowie eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, möglich.
Sogar Gasheizungen können nach 2024 noch neu eingebaut werden – sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können. Falls einem Haushalt künftig kein grüner Wasserstoff für Heizungen zur Verfügung stehen sollte, gelten ab 2029 zeitlich gestaffelte Auflagen: Ab 2029 muss in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden.
Auch moderne Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, können im Bestand weiter eingebaut werden.
Was passiert mit den bestehenden alten Öl- und Gasheizungen?
Funktionierende Öl- und Gasheizungen sollen erst einmal weiterlaufen und bei Bedarf repariert werden können. “Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen”, heißt es von der Bundesregierung.
Wie es dann letztlich weitergeht, hängt von den verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanungen ab. Städte mit über 100.000 Einwohnern haben dafür laut Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028.
Erst wenn diese konkreten Pläne in den jeweiligen Gebieten vorliegen, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Anschließend können Hausbesitzer entscheiden, was sie machen.
Ein kommunaler Wärmeplan soll zum Beispiel zeigen, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann, und damit nach dem Willen der Bundesregierung “Planungs- und Investitionssicherheit” gewährleisten. Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls ab dem 1. Januar in Kraft treten soll, sind also eng miteinander verbunden.
Gibt es weitere Übergangsfristen?
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben – das gilt laut Änderungsanträgen auch bei einem geplanten Heizungstausch. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent Erneuerbare Energien erfüllen.
Was steht im Gesetz noch drin?
Unter anderem sieht das Heizungsgesetz eine Beratungspflicht vor. Sie greift, wenn neue Heizungen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf etwaige Auswirkungen der Wärmeplanung sowie auf Kostenrisiken hinweisen – insbesondere aufgrund steigender CO2-Preise. Qualifiziert dafür sind neben Energieberatern etwa Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker
Was bedeutet das Ganze für Mieter?
Das Gesetz soll Mieterinnen und Mieter schützen, wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt. Bisher dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Im GEG ist nun eine neue Modernisierungsumlage verankert. Vermieter sollen Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können – Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Das soll zudem den Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben.
Zugleich gilt eine Kappungsgrenze: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.
Wie sieht die Förderung für die Eigentümer aus?
Heizungsanlagen sind in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. Kostete eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Jahr 2021 nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands inklusive Montage noch 20.000 Euro, sind es zwei Jahre später nun im Schnitt bereits 31.000 Euro. Auch für Pelletheizungen müssen Haushalte deutlich tiefer in die Tasche greifen: Nachdem sie im Januar 2021 noch samt Montage 27.000 Euro kostete, waren es im März 2023 37.000 Euro – eine Preissteigerung von 37 Prozent. Dazu kommen möglicherweise notwendige Anpassungen am Gebäude.
Daher wird der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung vom Staat gefördert. Jede Modernisierung soll mit einem Sockelbetrag von 30 Prozent der Investition angeschoben werden. Für Personen mit zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro übernimmt der Staat weitere 30 Prozent der Investitionskosten. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, sollen zusätzliche 20 Prozent übernommen werden. Allerdings wurde eine Maximalförderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten festgelegt.
Die Subventionen, die auf mehrere Milliarden Euro geschätzt werden, kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Außerdem sind Kredite der Förderbank KfW mit verbilligten Sonderkonditionen beim Zins geplant – für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr. Dabei sind die Details jedoch noch offen.
Wie lange darf noch mit fossilen Brennstoffen geheizt werden?
Laut Heizungsgesetz bis zum 31. Dezember 2044. Ab 2045 dürfen Gebäude dann nur noch klimaneutral mit Erneuerbaren Energien geheizt werden. Aktuell heizen die Menschen in Deutschland vor allem mit Gas. Laut Energiewirtschaftsverband BDEW wurden 2022 knapp die Hälfte der gut 43 Millionen Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Erdgas beheizt. Auf Platz zwei liegt die Ölheizung mit fast einem Viertel. Auf dem dritten Rang rangiert die Fernwärme mit gut 14 Prozent.
Zugelegt haben Elektro-Wärmepumpen. Lag ihr Anteil 2017 noch bei 2,0 Prozent, sind es mittlerweile 3,0 Prozent. Stromheizungen sorgten 2022 in 2,6 Prozent aller Wohnungen für Wärme. Auf sonstige Heizungsarten wie Holzpellets, Solarthermie oder Koks und Kohle entfielen 6,2 Prozent.
Quelle : tagesschau