Der Prozess um die Amokfahrt in Trier mit fünf Toten muss in Teilen neu aufgerollt werden. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wurde das Urteil des Trierer Landgerichts wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Damit sei der Revision des Angeklagten stattgegeben worden, teilte der BGH am Montag mit.
Der Grund: Das Landgericht habe seine Annahme, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Damit seien auch die Entscheidungen über die Rechtsfolgen aufzuheben.
Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war ein Mann mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren.
Bei der Tat starben fünf Menschen: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.
Im Oktober 2021 war zudem ein 77-Jähriger gestorben, der bei der Tat schwer verletzt worden war. Daher spricht die Stadt von sechs Todesopfern infolge der Amokfahrt.
Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest
Der Täter war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes vor dem Landgericht Trier zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann leidet laut Gutachter an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen – und sei demnach vermindert schuldfähig.
Der gelernte Elektroinstallateur hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Einen Tag nach dem Urteil hatte der Verteidiger des Amokfahrers Revision eingelegt.
Quelle : Tagesspigel