Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich am Montag (4. Dezember) vorläufig auf neue Ökodesign-Vorschriften geeinigt. Dadurch soll das Recycling von Produkten erleichtert werden. Zudem wurde die Vernichtung von unverkauften Textilien verboten werden.
Kernstück der neuen Verordnung sind digitale Produktpässe. Sie liefern Verbrauchern und Werkstätten Informationen über fast jedes Produkt, das in der EU in Umlauf gebracht wird – von Geschirrspülern bis hin zu Fernsehgeräten, Smartphones oder Textilien.
„Das erste Element, das ein Produkt grün macht, ist das Gehirn, das es entwirft“, sagte Jordi Hereu i Boher, der spanische Minister für Industrie und Tourismus, der den Rat der EU bei den Verhandlungen mit dem Parlament vertrat.
„Mit der heute erzielten Einigung wollen wir sicherstellen, dass alle Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Herstellung von Produkten bereits von Anfang an beginnend mit ihrer Konzeption berücksichtigt werden“, so Jordi Hereu i Boher in einer Erklärung im Namen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.
Die zwischen dem Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung wird nun in ein Gesetz gegossen und zur formellen Verabschiedung an die einzelnen Institutionen zurückgeschickt, ein Vorgang, der in der Regel nur noch eine reine Formalität ist.
Zerstörungsverbot für unverkaufte Textilien
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung der EU wird erstmals auch ein Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen eingeführt. Dies war ursprünglich von Frankreich und Deutschland während der Gespräche mit anderen EU-Mitgliedstaaten im Mai gefordert worden.
Das Verbot wird zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln in Kraft treten. Kleine Unternehmen sind von diesem Verbot jedoch ausgenommen, während mittelständische Unternehmen von einer sechsjährigen Ausnahmeregelung profitieren werden, so der Rat in einer Erklärung.
Für andere Produkte müssten die Unternehmen jährlich über die von ihnen weggeworfenen Mengen und die Gründe dafür berichten, erklärte das Parlament. Die Mitgliedstaaten werden selbst entscheiden, welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes verhängt werden sollen.
In einem weiteren bahnbrechenden Schritt ermächtigt die neue Verordnung die Europäische Kommission, spezifische Ökodesign-Vorschriften für einzelne Produktkategorien zu erlassen, um deren Umweltverträglichkeit zu verbessern.
Diese produktspezifischen Regeln werden in sogenannten delegierten Rechtsakten erlassen, einem Schnellverfahren, bei dem Parlament und Rat die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln nur ablehnen, aber nicht ändern können.
Zu den vorrangig zu behandelnden Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien – insbesondere Bekleidung und Schuhe – sowie Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien, so das Parlament.
Es ist an der Zeit, das Modell des „Nehmen, Herstellen, Wegwerfen“ zu beenden, das so schädlich für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft ist“, meinte Alessandra Moretti, eine italienische Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion, die im Europäischen Parlament für den Vorschlag zuständig war.
Es war nicht sofort klar, ob der Online-Verkauf von den neuen Regeln ausgenommen wird, wie es das Parlament in seiner Abstimmung im Juli gefordert hatte.
Quelle : EURACTIV