Bisher nutzen nur wenige gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihre Patientendaten digital zu speichern. Bundesgesundheitsminister Lauterbach will das ändern – und für mehr Akzeptanz werben.

Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Akzeptanz der digitalen Patientenakte steigern. Das sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zudem betonte Lauterbach, die Datenschutzregeln würden so gestaltet, dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel seien.

“Ärzte und Kassen werden die Patienten informieren und beraten”, sagte der Gesundheitsminister. “Und wenn die elektronische Patientenakte für alle startet, machen wir eine bundesweite Aufklärungskampagne.”

2021 als freiwilliges Angebot gestartet

Als Beispiel für den Datenschutz nannte Lauterbach die gezielte Auswahl von Ärzten. “Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können.”

Die elektronischen Patientenakten waren 2021 als freiwilliges Angebot gestartet. Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente können darin unter anderem gespeichert werden. Die Idee ist, dass die E-Akte Patientinnen und Patienten ein Leben lang und bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten soll. Das soll die Versorgung verbessern, da etwa oft Untersuchungen unnötigerweise wiederholt werden, wenn vorherige Untersuchungsergebnisse nicht bekannt sind.

Bisher haben nur sehr wenige der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine digitale Patientenakte. Lauterbach will das ändern.

Ab 2024 Widerspruch nötig

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, auf das Prinzip “Opt-out” zu schwenken. Das heißt: Konkret sollen bis Ende 2024 alle automatisch eine E-Akte bekommen, ohne den bisher nötigen Antrag. Wer keine digitale Patientenakte will, müsste dann widersprechen.

Lauterbach nannte in den Funke-Zeitungen weitere Details zu den geplanten Regelungen: So sollen Ärztinnen und Ärzte dafür honoriert werden, dass sie zum Start der neuen elektronischen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Die Krankenkassen sollen zudem weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten, aber keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.

Source : Tages Schau

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