Müssen Flüchtlinge Deutschland eigentlich verlassen, können sie sich an eine Härtefallkommission wenden. Gegen die Einrichtung in Thüringen war die AfD-Landtagsfraktion gerichtlich vorgegangen – und scheiterte vor dem höchsten deutschen Gericht.
Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion ist mit ihrem Vorgehen gegen eine Härtefallkommission für Flüchtlinge im Freistaat Thüringen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes von Dezember 2020 nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerde sei unbegründet. Unter anderem sei der Verfassungsgerichtshof in Thüringen nicht verpflichtet gewesen, seine Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, argumentierte das Gericht.
Keine Verletzung des Demokratieprinzips
Eine Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter liege nicht vor. Auch sei die Entscheidung in Thüringen nicht willkürlich gefallen und der Anspruch der Fraktion auf rechtliches Gehör sei nicht verletzt worden. Die Weimarer Richter hatten im Dezember 2020 entschieden, dass die Thüringer Verordnung für eine Härtefallkommission für Flüchtlinge nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Arbeit der Kommission sei unter anderem mit dem Demokratieprinzip vereinbar, weil sie keine Ausübung von Staatsgewalt sei. Danach kann Flüchtlingen weiterhin aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.
Die AfD-Fraktion um ihren Chef Björn Höcke hatte in ihrer Klage die Entscheidungsbefugnisse und Zusammensetzung der Kommission infrage gestellt. Unter anderem hatte sie bemängelt, dass sich über gerichtliche Entscheidungen hinweggesetzt werden könne. Sie hatte auch Zweifel angemeldet, ob die Kommission und ihre Zusammensetzung mit der Verfassung vereinbar seien.
Der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stefan Möller, erklärte zu dem Beschluss des Bundesverfassungegerichtes: “Karlsruhe beschreitet weiter kreativ den Weg, einer Prüfung möglicherweise verfassungswidriger Entscheidungen aus dem Weg zu gehen.”
Bleiberecht aus humanitären oder persönlichen Gründen
An die Härtefallkommission können sich Ausländer wenden, die eigentlich ausreisen müssten und der Ansicht sind, dass sie wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe weiter in Deutschland bleiben müssen. Die Kommission kann für Betroffene dann ein Bleiberecht vorschlagen. Die endgültige Entscheidung trifft die oberste Landesbehörde, die inhaltlich nicht an den Vorschlag gebunden ist. Die Arbeit der Kommission, die in Thüringen seit 2005 besteht, basiert auf einer Bundesregelung im Aufenthaltsgesetz. Ähnliche Ausschüsse gibt es in allen Bundesländern – sie basieren auf Gesetzen oder wie in Thüringen auf einer Verordnung der Landesregierung.
Quelle : tagesschau